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Transparenzoffensive: CSU-Fraktion beschließt Eckpunkte für Verhaltensregeln

12.05.2021 | CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag

Die CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag hat bei ihrer Arbeitstagung in München Eckpunkte für neue Verhaltensregeln für Abgeordnete beschlossen.

Konkret geht es um mehr Transparenz bei Einkünften und Nebentätigkeiten der Abgeordneten:  So sollen Einkünfte aus Nebentätigkeiten künftig ab dem ersten Euro beitragsgenau veröffentlicht und Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften ab 5 Prozent offengelegt werden.

Neu und somit in Bayern deutlich strikter als im Bundesgesetz sind Regelungen, die entgeltliche Nebentätigkeiten einschränken. Diese werden weiterhin möglich sein. Aber es gibt Bereiche, die ausgeschlossen werden sollen, um mögliche Interessenkonflikte mit dem öffentlichen Mandat zu verhindern. Klar verboten wir die entgeltliche Lobbytätigkeit..

Außerdem wird der Verkauf und die Vermittlung von Immobilien, Waren und Dienstleistungen für Dritte gegenüber den Organen und Behörden des Freistaates Bayern und den Gesellschaften, die mehrheitlich im Eigentum des Freistaates stehen, verboten.
Nebentätigkeiten bleiben im Übrigen aber erlaubt, denn es sollen weiter Handwerker, Unternehmer und Freiberufler im Landtag vertreten sein können. Genauso sollen vielen ehrenamtliche Nebentätigkeiten etwa im Vorstand von Vereinen oder in Gemeinde- und Kreisräten weiter möglich sein, denn sie wichtig für unser Gemeinwohl.

Fraktionschef Thomas Kreuzer erklärt: „Ich bin sehr zufrieden, dass wir diesen guten und tragfähigen Kompromiss gefunden haben,  mit dem wir jetzt in die Abstimmung mit den anderen Fraktionen gehen. Unser Ziel, mit maximaler Transparenz und der Verhinderung von Interessenkollisionen Vertrauen zurückzugewinnen, kann so funktionieren.“

Dazu der stellvertretende Vorsitzende der CSU-Fraktion und Leiter der fraktionsinternen Arbeitsgruppe Verhaltensregeln, Prof. Dr. Winfried Bausback: „Wir haben die Fragen offen diskutiert. Die klare Mehrheit hat sich für die beiden Säulen Transparenz und Tätigkeitsbeschränkung dort, wo Interessenkonflikte bestehen könnten, ausgesprochen. Ich finde, das ist ein klares Signal unserer Fraktion.“

Weitere Details finden Sie hier in der Pressemitteilung. Infos zum kürzlich eingebrachten Lobbyregistergesetz können Sie hier nachlesen.

Kurz und knackig zusammengefasst können Sie die Eckpunkte der Verhaltensregeln auch in unserer neuen Podcast-Spezial-Ausgabe nachhören. Prof. Dr. Winfried Bausback im Gespräch mit Barbara Becker - hören Sie gleich hier rein!

Die Eckpunkte der Verhaltensregeln lesen Sie im Detail unten im pdf-Dokument.

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