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EU-Taxonomie darf für Sicherheitsindustrie kein Wettbewerbsnachteil werden!

30.03.2022 | CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag

Der geplante neue EU-Rechtsrahmen für eine nachhaltige Wirtschaft sorgt seit einiger Zeit für kontroverse Diskussionen.

„Zahlreiche Unternehmen der Sicherheits- und Verteidigungsbranche sind auch ohne finale Beschlüsse bereits jetzt negativ von der EU-Taxonomie betroffen“, konstatiert Johannes Hintersberger, Vorsitzender des Arbeitskreises Wehrpolitik der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag.

Banken zögen unter Berufung auf eigene Nachhaltigkeitskodizes Finanzierungen und Bankgarantien zurück oder lehnten Versicherungsdienstleistungen pauschal ab. Das treffe sogar Mittelständler, die nur als Zulieferer am Bau von Bundeswehr- oder Polizei-Ausrüstungen beteiligt sind. „Für die europäische und heimische Rüstungsbranche ist das ein gravierender Wettbewerbsnachteil. Gerade der Ukraine-Krieg führt uns aber vor Augen, wie wichtig eine finanziell gesunde Sicherheits- und Verteidigungsindustrie ist,“ so der wehrpolitische Sprecher weiter.

Als Arbeitskreis-Vorsitzender hat Hintersberger sich in dieser Angelegenheit jüngst auf verschiedenen Ebenen für die Belange der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie stark gemacht. „Sowohl die EU-Kollegen als auch das Bundesfinanzministerium haben mir zugesagt, sich dafür einzusetzen, dass sicherheits- und verteidigungsbezogene Wirtschaftsaktivitäten von der EU-Gesetzgebung nicht negativ beeinflusst werden,“ so Hintersberger.

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