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Stadtrat per Videoschalte

Gesetzentwurf im Bayerischen Landtag

10.02.2021

Stadtrat, Gemeinderat und andere Kommunalparlamente sollen künftig auch als hybride Sitzung möglich sein. Kein Zwang, sondern die Möglichkeit wollen wir für unsere Gemeinden, Landkreise und Bezirke schaffen. Unser Gesetzentwurf sieht vor, dass die Kommunalen selbst entscheiden können, ob sie hybrid oder Corona-bedingt verkleinert tagen wollen.


Bayerns Kommunalparlamente sollen künftig die Möglichkeit haben, bei Sitzungen ihrer Gremien Teilnehmer mit Stimmrecht virtuell zuzuschalten und Corona-bedingt rechtssicher in reduzierter Präsenz zu tagen.

Hierzu sollen per Gesetz die Gemeindeordnung und weitere Kommunalgesetze entsprechend geändert werden. Der entsprechende Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen ist am 09.02.2021 in Erster Lesung im Plenum des Bayerischen Landtags beraten worden.

Eckpunkte
  • Kommunen können entscheiden, ob und unter welchen Voraussetzungen sie audiovisuelle Zuschaltungen zu Gremiensitzungenzulassen wollen (vorläufig befristet bis 31.12.2022)
  • auch Landkreise, Bezirke und Zweckverbände können generell Ferienausschüsseeinrichten
  • in 2021 können Kommunen (solange der Pandemiefall durch den Bundestag festgestellt ist) Ferienausschüssebis zu drei Monate einsetzen und in der übrigen Zeit bis zu jeweils drei MonateBefugnisse (im gleichen Umfang wie sonst auf Ferienausschüsse) auf beschließende Ausschüsseübertragen
  • für eine Gemeinde-oder Landkreiswahl in 2021kann die Rechtsaufsichtsbehörde im Einvernehmen mit dem Gesundheitsamt eine reine Briefwahl anordnen; Erleichterungen zudem für Aufstellungsversammlungen
  • in 2021 sind Ortssprecherwahlenper Briefwahl möglich (statt in Ortsversammlungen)
  • in 2021 sind Bürgerentscheideals reine Briefabstimmungen möglich
  • in 2021 keine Pflicht zu Bürgerversammlungen(Nachholung aber bis 31.03.2022)

Unser Gesetzentwurf muss nach der Befassung in den Ausschüssen noch in Zweiter Lesung endberaten werden. Auf dem parlamentarischen Weg können sich noch Änderungen des derzeitigen Gesetzentwurfs ergeben.

Gesetzentwurf unter:
https://www.csu-landtag.de/image/daten/gesetzentwurf_kommunalgesetze.pdf




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