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Schulen in privater Trägerschaft

erhalten höhere Zuschüsse

13.06.2023

Jeden 3. Euro investeriert der Freistaat Bayern in Bildung, um das hochwertige differenzierte bayerische Bildungssystem zu erhalten und weiter auszubauen. Privatschulen wie bspw. die Maria Ward Schulen in Bamberg sind dabei eine wichtige Ergänzung und zunehmend beliebte Abrundung des öffentlichen Schulangebots.

Über zwölf Prozent aller bayerischen Schülerinnen und Schüler besuchen mittlerweile eine Privatschule. Um dieser Entwicklung Rechnung zu tragen und Schulen in privater Trägerschaft zukunftsfest aufzustellen, erhöhen die Regierungsfraktionen aus CSU und FREIEN WÄHLERN im Zuge der Verbesserungen bei der Beamtenbesoldung auch die Zuschüsse für Privatschulen.

Der entsprechende Antrag ergänzt den Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Besoldungsgesetzes und des Bayerischen Beamtenversorgungsgesetzes, der morgen im Plenum in erster Lesung beraten wird. Der Antrag soll noch im Juni behandelt werden und besteht aus folgenden Punkten:
  • Übernahme der stufenweisen Einführung von A 13 als Eingangsamt an Grund- und Mittelschulen: Die Regierungsfraktionen stellen damit sicher, dass die Schulen in freier Trägerschaft (kirchliche und private Schulen) über die Privatschulfinanzierung von dieser Verbesserung profitieren - genauso wie der staatliche Bereich. Damit sorgen die Regierungsfraktionen dafür, dass die freien Schulträger ihre Lehrkräfte an diesen Schularten angemessen gut bezahlen können. So wird auch einem übermäßigen Abwerbeeffekt durch  staatlichen Schulen entgegengewirkt.
  • Anhebung des Betriebszuschusses: Dieser wird in drei Stufen über drei Jahre – beginnend mit dem 1. Januar 2024 – von 112 v.H. auf 125 v.H. angehoben. Mit der gestaffelten Anhebung der Betriebszuschüsse werden auch die in den vergangenen Jahren angefallenen massiven Mehrkosten der Träger aufgefangen und die Zukunftsfähigkeit der Schulen gestärkt. Damit stellen die Regierungsfraktionen die Finanzierung auf eine solide Grundlage, sichern den dauerhaften Bestand von Schulen in freier Trägerschaft und sorgen für fairen Wettbewerb zwischen dem privaten und dem staatlichen Bereich.
  • Neue Anpassungsformel: Mit der geänderten Anpassungsformel für die Lehrpersonalzuschüsse werden die Anpassungen nun automatisch alle zwei Jahre vorgenommen (bisher: Überprüfung alle drei Jahre, Anpassungen z.T. noch später). Dabei wird der Rechenweg gesetzlich klar geregelt. Damit sorgen die Regierungsfraktionen für klare und transparente Regelungen, die Rechtsfrieden und Rechtssicherheit schaffen und eine gerechte Behandlung der privaten wie der staatlichen Schulen garantieren.
  • Zahlung des Schulgeldersatzes im 12. Monat: Diese bereits angekündigte Maßnahme wird somit noch in dieser Legislaturperiode gesetzlich festgesetzt. Damit werden Privatschulen sowie Eltern entlastet.


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